Fremdwährungskredite in Schweizer Franken (CHF)
Als Anwaltskanzlei unterstützen und beraten wir unsere Mandanten im Bereich der sogenannten Frankenkredite (CHF).
Schweizer Frankenkredite wurden von den meisten Banken in Polen lange Zeit gewährt. Unsere Rechtsberatung in diesem Bereich umfasst die Analyse der Kreditdokumentation, die Darstellung der Auswirkungen des Vorhandenseins mißbräuchlicher Klauseln im unterzeichneten Verträgen und die eventuelle Berechnung einer möglichen Überzahlung eines Schweizer Frankenkredits. Wir vertreten auch unsere Mandanten in Gerichtsverfahren gegen Banken die zum Ziel haben den Kreditvertrag für ungültig zu erklären oder eine festgestellte Überzahlung des Kredites zurückzufordern.
Wir beraten unsere Mandanten sowohl bei indexierten als auch bei denominierten Frankenkrediten.
Die von uns in Gerichtsverfahren vorgebrachten Argumente stimmen sowohl mit der Stellungnahme des Finanzsprechers, als auch des Vorsitzenden des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz überein (pol. UOKiK).
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Polnischer Anwalt und Rechtsberatung in Polen
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