Das Nationale e-Rechnungssystem (KSeF) ab dem 01.02.2026

Recht in Polen, Anwalt Polen

Das Nationale e-Rechnungssystem

Das obligatorische nationale e-Rechnungssystem (KSeF – pol. Krajowy System e-Faktur) tritt in Polen am 1. Februar 2026 in Kraft. Das Finanzministerium hatte zuvor angekündigt, dass es auch ein zweites Projekt geben wird, das Vereinfachungen und eine stufenweise Einführung des KSeF vorsieht – ab dem 1. Februar 2026 wird die Pflicht Unternehmer betreffen, deren Verkaufswert 200 Mio. PLN übersteigt, und ab dem 1. April 2026 – alle Unternehmer.

Der polnische Präsident Andrzej Duda unterzeichnete am 5. Juni 2024 eine Novellierung des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und einiger anderer Gesetze, die den Termin für die obligatorische e-Rechnungserstellung auf den 1. Februar 2026 verschiebt. Am 10. Juni wurde das Gesetz vom 9. Mai 2024 zur Änderung des Gesetzes über die Änderung des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und einiger anderer Gesetze im Gesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

Das Gesetz sieht vor, dass das obligatorische KSeF am 1. Februar 2026 in Kraft tritt. Nach den derzeit geltenden Vorschriften hätte es bereits am 1. Juli 2024 in Kraft treten sollen. Der stellvertretende Finanzminister Jarosław Neneman erklärte im Sejm, dass das Datum des 1. Juli d.J. unmöglich umzusetzen sei.

Wie ein durchgeführtes Audit jedoch zeigte, hatte das Projekt zahlreiche Mängel und keine Aussicht auf Erfolg – daher war es technisch unmöglich, dass es für alle Steuerpflichtigen am 1. Juli 2024 in Kraft tritt.

Laut Begründung ergibt sich die Einbeziehung aller Steuerpflichtigen in eine Pflicht zum KSeF aus der langen Frist der Verschiebung des KSeF und stellt eine Antwort auf die während der Konsultationen vorgebrachten Forderungen der Unternehmer dar.

Laut dem Finanzministerium werden weitere Vereinfachungen des KSeF, einschließlich der angekündigten stufenweisen Einführung des KSeF, im zweiten Projekt vorgestellt.
Es ist hervorzuheben, dass die Vereinfachung der Pflichten im Zusammenhang mit der Einführung des KSeF Gegenstand gesonderter gesetzgeberischer Arbeiten sein wird. Im zweiten Gesetzgebungsprojekt werden auch die Vorschläge des Finanzministeriums zur stufenweisen Einführung des obligatorischen KSeF vorgestellt. Das Ministerium schlägt vor, dass ab dem 1. Februar 2026 die Pflicht für Unternehmer gilt, deren Verkaufswert (einschließlich Steuerbetrag) im Jahr 2025 200 Mio. PLN überstiegen hat, und für die übrigen Unternehmer ab dem 1. April 2026.


Bei Fragen zum geplanten nationalen e-Rechnungssystem (KSeF) kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail kontakt@kancelaria-pozniak.pl oder telefonisch unter +48 665 246 969.

Podziel się wpisem: