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Privatinsolvenz in Polen

Privatinsolvenz in Polen

Die Anwaltskanzlei Piotr Poźniak LL.M. unterstützt und berät Personen, die eine Verbraucherinsolvenz beantragen und durchführen möchten.

Die Insolvenz einer Person, die kein Unternehmen führt (genau als Verbraucherinsolvenz bezeichnet), ist eine Chance für Personen, die in eine Schuldenspirale geraten sind oder andere finanzielle Probleme haben. Der Zweck der Insolvenzeröffnung einer natürlichen Person ist eine Schuldenerleichterung oder – falls die Umstände es ermöglichen - teilweiser Schuldenerlass.

Falsche Entscheidungen, falsch berechnete Investitionen oder andere oftmals zufällige Ereignisse bedeuten nicht die Notwendigkeit, Schulden bis zum Lebensende abzahlen zu müssen. Eine Insolvenzeröffnung ist die Chance für einen Neuanfang und zumindest eine teilweise Befreiung von Geldforderungen und Geldschulden.

Die Anwaltskanzlei leistet Rechtshilfe im Bereich der Verbraucherinsolvenz und bereitet alle erforderlichen Unterlagen und einen Insolvenzantrag vor. Darüber hinaus vertreten wir Mandanten persönlich vor dem zuständigen Insolvenzgericht und überprüfen bereits laufende Verfahren.

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Polnischer Anwalt und Rechtsberatung in Polen

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