Das Thema dieses Blogeintrags mag auf den ersten Blick trivial erscheinen, jedoch kommen oft Situationen vor, in denen eine Rechnung der einzige Beweis in einem polnischen Zivilprozess ist. Leider.
Man muss sich dessen Bewusst sein, dass der Kläger (d.h. die Person, die einen Anspruch vor Gericht geltend macht) dafür verantwortlich ist, die Existenz des Anspruchs dem Gericht nachzuweisen (pol. ciężar dowodu). Dies ergibt sich direkt aus Art. 6 des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches (pol. kodeks cywilny) der besagt, dass die Beweislast für eine Tatsache die Person trifft, die aus ihr Rechtsfolgen ableitet. Dies bedeutet, dass Sie bei der Erhebung einer Klage im Zivilprozess alle Dokumente und Unterlagen einreichen müssen, die die Existenz der geltend gemachten Forderung nachweisen und bestätigen.
Die Frage ist, ob eine Rechnung in sich ein solcher Nachweis ist. Die Antwort lautet – nein. Die Rechnung ist nur ein Abrechnungsbeleg und stellt keinen unabhängigen Nachweis für das Bestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien dar, aus dem bestimmte Ansprüche (z. B. Zahlung eines bestimmten Betrags) resultieren. Darüber hinaus ist eine Rechnung ein privates Dokument und nur ein Beweis dafür, dass die Person, die sie ausgestellt oder unterzeichnet hat, eine darin enthaltene Willenserklärung abgegeben hat. Dies ergibt sich aus dem Inhalt des Art. 245 polnischer Zivilprozessordnung (pol. kodeks postępowania cywilnego). Ein solches Dokument beinhaltet keine rechtliche Vermutung, dass der Inhalt den tatsächlichen Stand der Dinge entspricht und bestätigt, dass ein Rechtsverhältnis zwischen den Parteien wirklich existiert (so das polnische oberste Gericht in seinem Urteil vom 8. August 2012, Aktenzeichen I CSK 25/12). Die Beurteilung der Art der privaten Dokumente lässt jedoch die Schlussfolgerung zu, dass das Gericht natürlich auch anhand des Inhalts solcher Dokumente urteilen kann, jedoch nur, wenn deren Inhalt von der gegnerischen Partei nicht widersprochen worden ist oder auch durch andere Beweismittel bestätigt wurde.
Dies bedeutet, dass wenn Sie vor Gericht gehen, Beweise (Dokumente, Zeugenaussagen) vorlegen müssen, die das Bestehen der Forderung bestätigen. Andernfalls weist das Gericht die Klage ab.
Bei Fragen zum Thema Rechnung als einziges Beweismittel im polnischen Zivilprozess kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail kontakt@kancelaria-pozniak.pl oder telefonisch unter +48 665 246 969.